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Interessengemeinschaft der Brandreferendare und Aufstiegsbeamten für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst |
Beginn und Verlauf der AusbildungBrandreferendare (Laufbahnbewerber)Die Ausbildung als Brandreferendar (Dauer 24 Monate) beginnt mit der Ernennung zum Beamten auf Widerruf. Während der gesamten Ausbildung befindet man sich in der Regel nicht an der eigenen Dienststelle, daher ist es wichtig, Kontakt mit der Dienststelle zu halten, um Problemen und Missverständnissen vorzubeugen. AufstiegsbeamteAufstiegsbeamte absolvieren 1 Jahr mit 6 Ausbildungsabschnitten, die dem zweiten Ausbildungsjahr der Brandreferendare entsprechen. Die Ausbildung wird durch die 'Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen' (VAP hD-Feu NRW) vom 11. März 2010 geregelt. Diese kann auf der Homepage des Instituts der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen heruntergeladen werden. Da die Ausbildung im feuerwehrtechnischen Dienst Sache der Länder ist, haben sich zur Zeit alle Bundesländer darauf verständigt, die VAPhD-Feu NRW als gemeinsame Basis zu verwenden. Wenn Sie besondere Ausbildungsstandorte bevorzugen, können Sie versuchen Ihrer Patenstadt / -dienststelle Ihre Wünsche frühzeitig zu erläutern. Es gibt Städte, die die Möglichkeit bieten, ein Praktikum im Ausland zu absolvieren. Auch hiernach können Sie fragen und vor allem die Organisation und die Finanzierung abklären. Die Ausbildung gliedert sich für die Brandreferendare in 10, für Aufstiegsbeamte in 6 Abschnitte.
LehrgängeNormalerweise werden während der Ausbildung folgende Lehrgänge absolviert:
Für Aufstiegsbeamte entfallen Grundausbildung und Führungslehrgang I.
EinführungsseminarOrt: Institut der Feuerwehr NRW, Münster Dauer: eine Woche Inhalt: Einführung in den Inhalt und Ablauf des zweijährigen Vorbereitungsdienstes für Brandreferendare bzw. der einjährigen Einführungszeit für Aufsteiger. Grundlegendes zum Beamtenrecht, zur Aufbauorganisation des Feuerwehrwesens und den verschiedenen Organisationen (DFV, vfdb, AGBF, IGBRef) und zu Organisation und Handeln der kommunalen Verwaltung.
GrundausbildungslehrgangOrt: 1. Feuerwehr Dauer: 25 Wochen Der Grundausbildungslehrgang (GAL) findet im Anschluss an die Einführungswoche bei einer Berufsfeuerwehr statt und dauert knapp 6 Monate. Gemeinsam mit den Auszubildenden für den mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst erhält man in diesem Lehrgang die feuerwehrtechnische Grundausbildung. Im Rahmen des Lehrgangs sind unter anderem folgende Ziele zu erreichen:
An Lernerfolgskontrollen im Rahmen des Lehrgangs ist teilzunehmen. Sie sollten sich, auch wenn aus zeitlichen Gründen eine komplette Belegung der Lehrgänge nicht realisierbar ist, zumindest die theoretischen Grundlagen aneignen. Neben dem Lehrgangsbetrieb sind in diesem Abschnitt bereits praktische Anteile vorgesehen:
Führungslehrgang IOrt: Institut der Feuerwehr NRW, Münster Dauer: neun Wochen Dieser Lehrgang findet im Oktober und November eines Jahres am Institut der Feuerwehr in Münster/NRW statt. Er dauert 9 Wochen und beinhaltet den schriftlichen Teil der Zugführerprüfung. Ziel des Lehrgangs ist die Befähigung zum Gruppen- und Zugführer.
Führungslehrgang IIOrt: Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal Dauer: vier Wochen Dieser Lehrgang führt die feuerwehrtaktische Qualifizierung mit der Weiterbildung zum Einsatzleiter bei Großschadensereignissen fort. Inhaltlich werden die Grundlagen der Stabsarbeit auch auf der Basis von Stabsrahmen- und Verbandsführerplanübungen vermittelt. Weitere Bestandteile sind Methodik und Didaktik in der Erwachsenenbildung, Stressvermeidung in der Ausbildung und vertiefte Kenntnisse aus dem Bereich des Vorbeugenden Brandschutzes.
Führungslehrgang IIIDieser Lehrgang ist aufgeteilt in Abschnitt IIIa und IIIb Ort: Dauer: sechs Wochen In diesem Ausbildungsabschnitt werden Grundkenntnisse der Personal- und Menschenführung vermittelt. Stichworte sind Moderation und Verhandlung, Beurteilungswesen, Stressbewältigung und Einsatznachsorge, Zeit-, Selbst- und Qualitätsmanagement sowie Suchtbewältigung.
VerwaltungslehrgangOrt: Verwaltungsakademie Berlin Dauer: acht Wochen Der Lehrgang hat als Ausbildungsabschnitt neben den Grundlagen im Verwaltungsrecht eine Einführung in die Betriebswirtschaftslehre zum Inhalt. Stichworte sind Verwaltungslehre, Brandschutz-, Katastrophenschutz und Rettungsdienstrecht, Öffentliches Dienstrecht, Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Personalvertretungsrecht und Hauhaltsrecht, ziviles Vertragswesen, Grundzüge der BWL.
PraxisabschnitteGruppen- und Zugführerpraktikum (nur Brandreferendare)Ort: 2. Feuerwehr Dauer: 13 Wochen Inhalt:
VerwaltungsbehördeOrt: Aufsichtsbehörde im Feuerwehrwesen Dauer: neun Wochen Inhalt: In diesem Ausbildungsabschnitt sollen alle wesentlichen Arbeiten kennen gelernt werden, die bei der Aufsicht über Feuerwehren anfallen. Einblicke in die Tätigkeit anderer Behörden und Einrichtungen, einschließlich der Zusammenarbeit mit diesen, sind zu gewähren. Beispiele sind: Bauaufsicht, Gewerbeaufsicht, Kriminalpolizei, Schutzpolizei, Sachversicherer. Zudem soll ein Einblick in die Arbeit einer Landesfeuerwehrschule möglich sein. Stichworte sind: Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Erlasse; Aufbauorganisation der Landesverwaltung, Finanzierung des Feuerwehrwesens. Praktikum als Einsatzleiter, DirektionsdienstOrt: 3. Feuerwehr Dauer: 14 Wochen Inhalt: In diesem Ausbildungsabschnitt soll die Beamtin oder der Beamte befähigt werden, die Aufgaben eines Einsatzleiters bis hin zur Großschadenslage sachgerecht und eigenständig auszuführen. Im Bereich des Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes sind die Kenntnisse soweit zu vertiefen, dass zugehörige Aufgaben eigenständig bearbeitet werden können. Methodik und Didaktik sind durch eigenverantwortliche Tätigkeit in der Ausbildung zu vertiefen.
In diesem Abschnitt ist eine umfangreiche schriftliche Ausarbeitung anzufertigen (siehe Facharbeit).
WahlstationOrt: nach Wahl Dauer: fünf Wochen Inhalt: In diesem Ausbildungsabschnitt kann die Beamtin oder der Beamte im Hinblick auf eine vorgesehene Verwendung an einer oder mehreren Ausbildungsstellen zusätzliche Kenntnisse erwerben.
Allgemeine Hinweise vor Beginn eines AusbildungsabschnittesVor dem Dienstantritt an einem auswärtigen Ausbildungsstandort sollten Sie sich ausreichend viele Formulare für Dienstreiseanträge, Reisekostenabrechnungen, Dienst zu ungünstigen Zeiten, Beihilfeanträge und Trennungsentschädigung geben und erklären lassen. Mit der Ausbildungsstadt ist (nach Rücksprache mit der eigenen Dienststelle) rechtzeitig vor Beginn des neuen Ausbildungsabschnittes folgendes abzuklären:
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