IGBref
Interessengemeinschaft der Brandreferendare und Aufstiegsbeamten für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst

Beginn und Verlauf der Ausbildung

Brandreferendare (Laufbahnbewerber)

Die Ausbildung als Brandreferendar (Dauer 24 Monate) beginnt mit der Ernennung zum Beamten auf Widerruf. Während der gesamten Ausbildung befindet man sich in der Regel nicht an der eigenen Dienststelle, daher ist es wichtig, Kontakt mit der Dienststelle zu halten, um Problemen und Missverständnissen vorzubeugen.

Aufstiegsbeamte

Aufstiegsbeamte absolvieren 1 Jahr mit 6 Ausbildungsabschnitten, die dem zweiten Ausbildungsjahr der Brandreferendare entsprechen.

Die Ausbildung wird durch die 'Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen' (VAP hD-Feu NRW) vom 11. März 2010 geregelt. Diese kann auf der Homepage des Instituts der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen heruntergeladen werden. Da die Ausbildung im feuerwehrtechnischen Dienst Sache der Länder ist, haben sich zur Zeit alle Bundesländer darauf verständigt, die VAPhD-Feu NRW als gemeinsame Basis zu verwenden.

Wenn Sie besondere Ausbildungsstandorte bevorzugen, können Sie versuchen Ihrer Patenstadt / -dienststelle Ihre Wünsche frühzeitig zu erläutern. Es gibt Städte, die die Möglichkeit bieten, ein Praktikum im Ausland zu absolvieren. Auch hiernach können Sie fragen und vor allem die Organisation und die Finanzierung abklären.

Die Ausbildung gliedert sich für die Brandreferendare in 10, für Aufstiegsbeamte in 6 Abschnitte.
Im ersten Jahr (nur Brandreferendare) werden 4 Abschnitte durchlaufen, es endet mit der Zugführerprüfung.
Im zweiten Jahr (Brandreferendare & Aufstiegsbeamte) folgen die weiteren 6 Abschnitte sowie die Laufbahnprüfung.

Nr. Ausbildungsabschnitt Dauer        Ausbildungsstätte            
 Einführungsseminar 1 Woche Institut der Feuerwehr NRW
2 Praxisabschnitt: 1. Feuerwehr
  und Feuerwehrgrundausbildung
25 Wochen  
3 Führungslehrgang I 9 Wochen Institut der Feuerwehr NRW
4 Praxisabschnitt: 2. Feuerwehr 13 Wochen  
  Zugführerprüfung   Institut der Feuerwehr NRW
       
5 Verwaltungslehrgang 8 Wochen Verwaltungsakademie Berlin
- Führungslehrgang III Teil a 3 Wochen Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge
6 Praxisabschnitt: Verwaltungsbehörde 9 Wochen  
7 Führungslehrgang II 4 Wochen Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg
8 Praxisabschnitt: 3. Feuerwehr 14 Wochen  
9 Führungslehrgang III Teil b 3 Wochen Feuerwehrakademie Hamburg
10 Praxisabschnitt: Wahlstation 5 Wochen  
  Laufbahnprüfung   Institut der Feuerwehr NRW

Lehrgänge 

Normalerweise werden während der Ausbildung folgende Lehrgänge absolviert:

  • Einführungswoche
  • Grundausbildungslehrgang mit 6 Monaten
  • Führungslehrgang I
  • Führungslehrgang II
  • Führungslehrgang III
  • Verwaltungslehrgang

Für Aufstiegsbeamte entfallen Grundausbildung und Führungslehrgang I.

 

Einführungsseminar

Ort: Institut der Feuerwehr NRW, Münster

Dauer: eine Woche

Inhalt: Einführung in den Inhalt und Ablauf des zweijährigen Vorbereitungsdienstes für Brandreferendare bzw. der einjährigen Einführungszeit für Aufsteiger. Grundlegendes zum Beamtenrecht, zur Aufbauorganisation des Feuerwehrwesens und den verschiedenen Organisationen (DFV, vfdb, AGBF, IGBRef) und zu Organisation und Handeln der kommunalen Verwaltung.

 

Grundausbildungslehrgang 

Ort: 1. Feuerwehr

Dauer: 25 Wochen

Der Grundausbildungslehrgang (GAL) findet im Anschluss an die Einführungswoche bei einer Berufsfeuerwehr statt und dauert knapp 6 Monate. Gemeinsam mit den Auszubildenden für den mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst erhält man in diesem Lehrgang die feuerwehrtechnische Grundausbildung. Im Rahmen des Lehrgangs sind unter anderem folgende Ziele zu erreichen:

  • Atemschutzgeräteträgerausbildung
  • Theoretische Rettungssanitäterausbildung
  • Deutsches Sportabzeichen
  • Rettungsschwimmer in Bronze

An Lernerfolgskontrollen im Rahmen des Lehrgangs ist teilzunehmen.

Sie sollten sich, auch wenn aus zeitlichen Gründen eine komplette Belegung der Lehrgänge nicht realisierbar ist, zumindest die theoretischen Grundlagen aneignen.

Neben dem Lehrgangsbetrieb sind in diesem Abschnitt bereits praktische Anteile vorgesehen:

  • Hospitation als Truppmann/Truppführer
  • Teilnahme am allgemeinen Dienstbetrieb, am Ausbildungs- und Übungsdienst
  • Teilnahme am Brandsicherheitswachdienst
  • Information zur Organisation der Kommunalverwaltung und der gemeinderätlichen Gremien
  • Erteilung von Fachunterrichten im Lehrgang und in der Wachfortbildung

Führungslehrgang I

Ort: Institut der Feuerwehr NRW, Münster

Dauer: neun Wochen

Dieser Lehrgang findet im Oktober und November eines Jahres am Institut der Feuerwehr in Münster/NRW statt. Er dauert 9 Wochen und beinhaltet den schriftlichen Teil der Zugführerprüfung. Ziel des Lehrgangs ist die Befähigung zum Gruppen- und Zugführer.

 

Führungslehrgang II

Ort: Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal

Dauer: vier Wochen

Dieser Lehrgang führt die feuerwehrtaktische Qualifizierung mit der Weiterbildung zum Einsatzleiter bei Großschadensereignissen fort. Inhaltlich werden die Grundlagen der Stabsarbeit auch auf der Basis von Stabsrahmen- und Verbandsführerplanübungen vermittelt. Weitere Bestandteile sind Methodik und Didaktik in der Erwachsenenbildung, Stressvermeidung in der Ausbildung und vertiefte Kenntnisse aus dem Bereich des Vorbeugenden Brandschutzes.

 

Führungslehrgang III

Dieser Lehrgang ist aufgeteilt in Abschnitt IIIa und IIIb

Ort:
IIIa: Brand- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge
IIIb: Feuerwehrakademie Hamburg

Dauer: sechs Wochen

In diesem Ausbildungsabschnitt werden Grundkenntnisse der Personal- und Menschenführung vermittelt. Stichworte sind Moderation und Verhandlung, Beurteilungswesen, Stressbewältigung und Einsatznachsorge, Zeit-, Selbst- und Qualitätsmanagement sowie Suchtbewältigung.

 

Verwaltungslehrgang

Ort: Verwaltungsakademie Berlin

Dauer: acht Wochen

Der Lehrgang hat als Ausbildungsabschnitt neben den Grundlagen im Verwaltungsrecht eine Einführung in die Betriebswirtschaftslehre zum Inhalt. Stichworte sind Verwaltungslehre, Brandschutz-, Katastrophenschutz und Rettungsdienstrecht, Öffentliches Dienstrecht, Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Personalvertretungsrecht und Hauhaltsrecht, ziviles Vertragswesen, Grundzüge der BWL.

 

 

Praxisabschnitte

Gruppen- und Zugführerpraktikum (nur Brandreferendare)

Ort: 2. Feuerwehr

Dauer: 13 Wochen

Inhalt:

  • Verwendung im Einsatz- und Übungsdienst als Gruppen- und Zugführer
  • Mitarbeit in den Abteilungen „Einsatzorganisation“ und „Technik“
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Fahrzeugkonzepten
  • Mitwirkung bei der Beschaffung
  • Teilnahme an Fahrzeug- und Geräteprüfungen
  • Mitarbeit im Nachrichtenwesen, Hospitation in der Leitstelle
  • Ablauforganisation Feuerwehr, einschließlich KatS und Rettungsdienst
  • Ablauforganisation einer Kommunalverwaltung
  • Vertiefung der Kenntnisse der allgemeinen Verwaltung, des kommunalen Haushaltswesens und der Personalverwaltung
  • Mitwirkung bei der Erstellung gemeinderätlicher Vorlagen
  • Zusammenarbeit mit der Personalvertretung
  • Teilnahme an Plan- und Einsatzübungen

 

Verwaltungsbehörde

Ort: Aufsichtsbehörde im Feuerwehrwesen

Dauer: neun Wochen

Inhalt: In diesem Ausbildungsabschnitt sollen alle wesentlichen Arbeiten kennen gelernt werden, die bei der Aufsicht über Feuerwehren anfallen. Einblicke in die Tätigkeit anderer Behörden und Einrichtungen, einschließlich der Zusammenarbeit mit diesen, sind zu gewähren. Beispiele sind: Bauaufsicht, Gewerbeaufsicht, Kriminalpolizei, Schutzpolizei, Sachversicherer. Zudem soll ein Einblick in die Arbeit einer Landesfeuerwehrschule möglich sein. Stichworte sind: Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Erlasse; Aufbauorganisation der Landesverwaltung, Finanzierung des Feuerwehrwesens.

Praktikum als Einsatzleiter, Direktionsdienst

Ort: 3. Feuerwehr

Dauer: 14 Wochen

Inhalt: In diesem Ausbildungsabschnitt soll die Beamtin oder der Beamte befähigt werden, die Aufgaben eines Einsatzleiters bis hin zur Großschadenslage sachgerecht und eigenständig auszuführen. Im Bereich des Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes sind die Kenntnisse soweit zu vertiefen, dass zugehörige Aufgaben eigenständig bearbeitet werden können. Methodik und Didaktik sind durch eigenverantwortliche Tätigkeit in der Ausbildung zu vertiefen.

  • Verwendung als Einsatzleiter, Direktionsdienst Mitarbeit in der Abteilung Vorbeugender Brandschutz
  • Bearbeitung aller anfallenden Aufgaben aus dem Gebiet des vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes und der Einsatzorganisation, insbesondere Bearbeitung von Bauanträgen und Durchführung von Brandverhütungsschauen
  • Zusammenarbeit mit anderen Behörden
  • Durchführung und Anlegen von Einsatz- und Planübungen sowie Erteilen von Fachunterricht
  • Planen und Organisieren von Fortbildungsveranstaltungen

In diesem Abschnitt ist eine umfangreiche schriftliche Ausarbeitung anzufertigen (siehe Facharbeit).

 

Wahlstation

Ort: nach Wahl

Dauer: fünf Wochen

Inhalt: In diesem Ausbildungsabschnitt kann die Beamtin oder der Beamte im Hinblick auf eine vorgesehene Verwendung an einer oder mehreren Ausbildungsstellen zusätzliche Kenntnisse erwerben.

  • ausländische Feuerwehr oder Behörde
  • Management bei einem großen Wirtschaftsunternehmen
  • bei einer großen Werkfeuerwehr
  • an einer Landesfeuerwehrschule (evtl. auch im Ausland)

 

Allgemeine Hinweise vor Beginn eines Ausbildungsabschnittes

Vor dem Dienstantritt an einem auswärtigen Ausbildungsstandort sollten Sie sich ausreichend viele Formulare für Dienstreiseanträge, Reisekostenabrechnungen, Dienst zu ungünstigen Zeiten, Beihilfeanträge und Trennungsentschädigung geben und erklären lassen.

Mit der Ausbildungsstadt ist (nach Rücksprache mit der eigenen Dienststelle) rechtzeitig vor Beginn des neuen Ausbildungsabschnittes folgendes abzuklären:

  • Unterbringung (Koch- und Waschmöglichkeiten, Ausstattung des Referendarzimmers)
  • Welche Ausrüstung kann zur Verfügung gestellt werden?
  • Tag, Zeit und Ort des Dienstantritts