![]() |
Interessengemeinschaft der Brandreferendare und Aufstiegsbeamten für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst |
BewerbungDas Bewerbungsverfahren gliedert sich in zwei Bestandteile: Bewerbung beim Deutschen Städtetag (DST)Um sich bei einer Berufsfeuerwehr, Werkfeuerwehr oder Landesfeuerwehrschule auf eine Ausbildungsstelle als Brandreferendar bewerben zu können, benötigen Sie für einen Großteil der Dienstellen zunächst das Votum vom Annahmeausschuss des Deutschen Städtetages. Die für die Laufbahn nötigen Voraussetzungen und Unterlagen können Sie beim DST anfordern.
In den Leitsätzen finden Sie ebenfalls die notwendigen Unterlagen und Dokumente aufgelistet, welche Sie bei der Bewerbung mit einreichen müssen. Es empfiehlt sich diese frühzeitig zusammenzustellen. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Städtetages werden Sie zu einem persönlichen Gespräch vor den Annahmeausschuss eingeladen. Die Auswahlgespräche finden meist jährlich im Oktober bei der Feuerwehr Essen statt. Ein Ausweichtermin für Verspätete ist für den November jeden Jahres geplant. Etwa vier Wochen nach dem Gespräch erhalten Sie Ihr Votum, zusammen mit einer Anschriftenliste der Berufsfeuerwehren und Innenministerien. Wenn Sie Informationen zum Inhalt und Verlauf der Gespräche beim Annahmeausschuss benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an den zweiten Sprecher der IGBRef. Bewerbungsverfahren um die eigentliche AusbildungsstelleNach Erhalt des positiven Votums müssen Sie sich in einem zweiten Bewerbungsverfahren um die eigentliche Referendarstelle bemühen. Im Klartext heißt das, an jede denkbare Dienststelle (Berufsfeuerwehr, Werkfeuerwehr, Feuerwehrschule, Innenministerien der Länder) eine Anfrage (per Fax, E-Mail, Anruf) richten, ob für den nächsten Einstellungstermin eine Ausbildungsstelle zu besetzen ist. Bitte bedenken Sie, dass es auch Dienststellen gibt, bei denen Sie sich bereits ohne Votum bewerben können und das Votum nachreichen. Beachten Sie folgendes: Nicht alle Dienststellen übernehmen die Unterkunftskosten in den Abschnitten. Fragen Sie vorher nach oder prüfen Sie gegebenenfalls die Landesreisekostengesetze, es können zusätzliche Kosten von mehreren tausend Euro auf Sie zukommen! Ganz entscheidend für die zeitliche Planung: Die Laufbahnausbildung kann nur zum 1. April eines Jahres begonnen werden. Einstellungen zu späteren Terminen sind aufgrund der Ausbildungsplanung nicht mehr möglich. In aller Regel findet bei den Dienststellen ein weiteres Auswahlverfahren statt, durch das entschieden wird, welcher Bewerber die Stelle letztendlich erhält. Aufgrund der Vielzahl der Dienststellen sind Informationen zu den Verfahren, die vom "normalen" Vorstellungsgespräch bis zum Assessmentcenter oder zur Auswahlprüfung mit praktischen und sportlichen Komponenten reichen nur schwer möglich. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte frühzeitig an den zweiten Sprecher der IGBRef, der Ihnen eventuell einen geeigneten Ansprechpartner vermitteln kann. Eine zweite Möglichkeit ist natürlich, sich im Rahmen der Bewerbung nach den Bedingungen beim Auswahlverfahren zu erkundigen. Es gibt auch einige wenige Dienststellen bei denen das Votum des Deutschen Städtetag nicht verlangt wird! |