![]() |
Interessengemeinschaft der Brandreferendare und Aufstiegsbeamten für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst |
PrüfungenPrüfungsgrundlageGrundlage für die Durchführung der beiden Prüfungen ist die Laufbahnverordnung des betreffenden Bundeslandes. Beide Prüfung sind vor dem Prüfungsausschuss für die Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes am Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen abzulegen. Weitergehende Informationen zum Prüfungsausschuss und den Prüfungsbedingungen erhalten Sie aus der oben zitierten Verordnung. Die Leistungen während des Vorbereitungsdienstes werden nach einem Punktesystem bewertet.
ZugführerprüfungNach dem ersten Ausbildungsjahr steht den Brandreferendaren die Zugführer-Prüfung bevor. Sie gliedert sich in einen schriftlichen und mündlichen Teil. Schriftlicher Teil: Zwei Klausuren, im Rahmen des Führungslehrgangs I. KlausurenDer Prüfling schreibt am Institut der Feuerwehr NRW in Münster am Ende des Führungslehrgangs I zwei Klausuren zu je drei Zeitstunden an zwei aufeinander folgenden Tagen. Die Themen stammen aus den Stoffgebieten der Grundausbildung und des Führungslehrgangs I. Bei diesen Arbeiten werden Ausdruck, Rechtschreibung und Darstellung hoch bewertet. Das Bestehen der Klausuren ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung. Andernfalls ist die Zugführer Prüfung nicht bestanden. Mündlicher Teil: Planübung Zugführer und eine mündliche Prüfung, am Ende des ersten Ausbildungsjahrs. Mündliche PrüfungEs werden maximal drei Prüflingen gleichzeitig befragt, wobei der individuelle Zeitanteil pro Kandidat 40 Minuten nicht übersteigen soll. Gegenstand der Befragung sind die Ausbildungsinhalte aus den Abschnitten 1 bis 4 inklusive der für das Selbststudium festgelegten Inhalte. In der mündlichen Prüfung soll der Prüfling neben dem feuerwehrtechnischen Wissen insbesondere das Verständnis für rechtliche und Führungstaktische Zusammenhänge nachweisen. Planübung ZugführerDer Prüfling hat den Nachweis zu erbringen, dass er zur Leitung eines Zuges bei Brandeinsätzen, einer technischen Hilfeleistung oder eines ABC-Einsatzes befähigt ist. Die Dauer soll 30 Minuten nicht wesentlich überschreiten. Laufbahn PrüfungDie Laufbahn Prüfung findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres im 24. Ausbildungsmonat (für Aufsteiger 12. Monat) statt und gliedert sich in die Facharbeit und einen mündlichen Teil. Facharbeit - Schriftliche PrüfungIm 8. Ausbildungsabschnitt ist eine schriftliche Facharbeit zu fertigen. Das Thema wird dem Prüfling am Ende des Führungslehrgangs II (7. bzw. 3. Abschnitt) übergeben. Der Prüfling soll zeigen, dass er eine Aufgabe aus der Praxis richtig erfassen, das Ergebnis methodisch erarbeiten und klar darstellen kann. Die vorgesehene Seitenzahl von 20 sollte nicht überschritten werden. Äußere Form, Rechtschreibung und Ausdruck haben bei der Bewertung einen hohen Stellenwert. Für die Ausfertigung der Hausarbeit stehen dem Prüfling drei Monate nach Themenvergabe zur Verfügung. Die Arbeit ist in dreifacher Ausfertigung bei der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einzureichen. Mündliche PrüfungDie Mündliche Prüfung (Planübung und Vorgangsbearbeitung) wird am Institut der Feuerwehr NRW in Münster durchgeführt. Die Reihenfolge der Prüfungsteile ist unterschiedlich. Planübung VerbandsführerDas Planspiel dauert eine Stunde. Der Prüfling soll nachweisen, dass er zur Leitung eines taktischen Verbandes bestehend aus mehreren Zügen auch verschiedener Organisationen an Einsatzstellen im Rahmen eines Brandeinsatzes, einer technischen Hilfeleistung oder eines ABC-Einsatzes befähigt ist. Vorgangsbearbeitungen: Vorbeugender Brandschutz und AmtsführungDer Prüfling erhält je einen kompletten oder Teile eines Bauantrags oder schriftliche Unterlagen eines Vorgangs. Er hat je 40 Minuten Zeit, um sich in die Thematik einzuarbeiten. Anschließend soll er vor dem Prüfungsausschuss den Sachverhalt darstellen und im Rahmen eines Architekten- oder Dezernentengesprächs seine Ergebnisse präsentieren und seine Absichten erläutern und umsetzen. Die durchschnittliche Dauer des Vortrags und des Gesprächs soll pro Vorgang nicht mehr als 30 Minuten betragen. Inhaltlich sollen Grundkenntnisse im Bereich Verwaltungshandeln, Betriebswirtschaftslehre sowie Personal- und Menschenführung nachgewiesen werden. Allgemeine HinweiseZur Vorbereitung auf die Prüfung verfügt die IGBRef über eine umfangreiche Sammlung von Unterlagen, die regelmäßig aktualisiert wird. Dort finden Sie eine Auflistung diverser Hausarbeits- und Klausurthemen sowie Fragen aus mündlichen Prüfungen. Einzelheiten erfahren Sie über die Sprecher. Weiterhin wird in den Mitgliederversammlungen anlässlich der vfdb-Tagung und des Herbstseminares über die letzten Prüfungen berichtet. |