FAQ: Bewerbung

Viele Anfragen erreichen uns immer wieder. Um euch möglichst schnell helfen zu können, haben wir hier eine kleine FAQ zusammengestellt.

Ist mein Studienabschluss für die Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes geeignet?

Diese Frage ist schwer zu beantworten, da dieses Kriterium von Dienststelle zu Dienststelle unterschiedlich gehandhabt wird. Im Allgemeinen heißt es: „ein für den feuerwehrtechnischen Dienst geeignetes Studium“. Ingenieur- und naturwissenschaftliche Studiengänge werden in der Regel von den meisten
Dienststellen als geeignet angesehen. Auch Informatik und Betriebswirtschaft werden oft anerkannt. Wir kennen aber auch Kolleginnen und Kollegen mit anderen Studiengängen, z. B. Lehramt, die ebenfalls eingestellt wurden. Wir empfehlen daher, direkt bei der ausschreibenden Dienststelle nachzufragen und nach der Eignung des Studienabschlusses zu fragen.

Kann ich mich für die Leistungsmessung bewerben, auch wenn ich noch nicht alle benötigten Unterlagen mitsenden kann?

Informationen über die für die Leistungsmessung erforderlichen Unterlagen sind direkt auf der Website der IBS-Feu zu finden. Solltest du Problemen haben, wende dich bitte direkt an die IBS-Feu.

Wie wird die Leistungsmessung durch die ausschreibenden Dienststellen bewertet?

Häufig ist das Ergebnis der Leistungsmessung und damit die erreichte Gesamtpunktzahl die erste Hürde, um zum weiteren Verfahren eingeladen zu werden. Auch eine niedrige Punktzahl sollte nicht von einer Bewerbung abhalten.

Kann ich mich auch mit einem vorläufigen Abschlusszeugnis bei den Dienststellen bewerben?

Dies hängt von der jeweiligen Dienststelle ab. Bitte wende dich diesbezüglich an den Ansprechpartner der Einstellungsbehörde. In jedem Fall muss das Abschlusszeugnis der Dienststelle vor der Ernennung vorliegen.

Wie sieht ein möglicher Sporttest aus?

Die meisten Dienststellen verlangen ein gültiges Deutsches Sportabzeichen (in der Regel Silber) und ein Deutsches Schwimmabzeichen oder Rettungsschwimmabzeichen bereits bei der Bewerbung. Darüber hinaus gehört bei einigen Dienststellen ein Sporttest zum Auswahlverfahren. Wie dieser durchgeführt wird, entscheidet jede Dienststelle für sich. 

Zur Vorbereitung und als Orientierung hat die Sporthochschule Köln ein Handbuch für den Sporttest entwickelt.

Wo sind die Rahmenbedingungen und der Ablauf des Brandreferendariats geregelt?

Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsverordnung Feuerwehr für die Laufbahngruppe 2.2 – VAP2.2-Feu) regelt die Rahmenbedingungen für das Brandreferendariat. Alle anderen Bundesländer sowie der Bund haben diese Vorschrift ebenfalls eingeführt.
Eine schematische Übersicht über den Ablauf findest du auch auf unserer Website im Bereich Ausbildung.

Was muss ich bezüglich meines gesundheitlichen Zustandes beachten? Darf ich Brillenträger sein?

Grundsätzlich musst du dich bei allen Dienststellen verschiedenen arbeitsmedizinischen Eignungs- und Vorsorgeuntersuchungen unterziehen. Bei den öffentlichen Feuerwehren kommt in der Regel noch eine amtsärztliche Untersuchung hinzu. Letztendlich entscheiden alle diese Untersuchungen darüber, ob mit einer bestimmten Erkrankung eine Laufbahn bei der Feuerwehr möglich ist.

Ob Brillenträger eingestellt werden können, entscheidet jede Dienststelle für sich. Wenn du davon betroffen bist, erkundige dich am besten direkt bei der jeweiligen Ausbildungs- oder Personalabteilung. Teilweise sind bereits in den Ausschreibungen Grenzwerte angegeben.

Einen guten Anhaltspunkt zur Beurteilung des Gesundheitszustandes bietet die Feuerwehrdienstvorschrift 300 der Feuerwehr Hamburg.

Wie ist die Besoldung während des Brandreferendariats?

Während des Brandreferendariats erhältst du Bezüge nach dem für deine Dienststelle geltenden Landesrecht. Einige Dienststellen zahlen zusätzlich eine Sonderzuwendung. Ob und in welcher Höhe diese gezahlt wird, kannst du der Ausschreibung der Ausbildungsstelle entnehmen oder direkt bei der Dienststelle erfragen. Die Besoldung erfolgt in der Regel nach „A13 Anwärter“ gemäß der jeweiligen Landesbesoldungsordnung.

Sollte deine Frage noch nicht beantwortet sein, so kannst du dich gerne per E-Mail oder über unser Kontaktformular an uns wenden.

WP2Social Auto Publish Powered By : XYZScripts.com
Facebook