Informationen und Tipps für …

 

Folgende Informationen und Tipps sind speziell für Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte von Bedeutung.

Status und Übergang
Aufstiegsbeamtinnen und -beamte behalten während der einjährigen Einführungszeit ihren vorher erworbenen Status. In der Regel sind sie somit Beamte auf Lebenszeit an Ihrer Dienststelle. Nach erfolgreicher Einführung ist die Laufbahnprüfung abzulegen. Beamtinnen und Beamte, die die Prüfung auch nach einmaliger Wiederholung nicht bestanden haben, treten in die frühere Beschäftigung zurück. Nach Bestehen der Laufbahnprüfung kann der Aufstiegsbeamtin oder dem Aufstiegsbeamten ein Amt des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes verliehen werden.


Ausbildungsleiter
Für die Ausbildungsbeamten bzw. Ausbildungsbeamtinnen des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes wird ein Ausbildungsleiter bzw. Ausbildungsleiterin bestellt. Bei der Ausbildungsleitung muss es sich um eine Person handeln, die bereits selbst die Ausbildung für die Laufbahngruppe 2.2 durchlaufen hat. Gerade bei kleineren Feuerwehren, die noch keinen Beamten des höheren Dienstes haben, muss die Ausbildungsleitung ggf. von einer benachbarten Feuerwehr oder einer übergeordneten Aufsichtsbehörde bestellt werden. Die Ausbildungsleitung stellt sicher, dass die Ausbildungsziele erreicht werden. Hierfür wird zusammen mit den Ausbildungsbeamten bzw. Ausbildungsbeamtinnen ein individueller Ausbildungsplan entworfen. Während der Ausbildungszeit findet zwischen der Ausbildungsleitung und den Betreuern und Betreuerinnen der einzelnen Abschnitte ein regelmäßiger Austausch statt, gleichzeitig führt die Ausbildungsleitung wiederkehrend Gespräche mit den Auszubildenden zur Reflektion des Leistungsstandes. Darüber hinaus ist die Ausbildungsleitung für die methodische und fachliche Betreuung der Facharbeit im 2. Ausbildungsjahr verantwortlich.


Planung der einzelnen Ausbildungsmodule
Der Anmeldeschluss für den B VI Lehrgang am IdF NRW ist jeweils der 1. Oktober eines Jahres.
Es hat sich jedoch als hilfreich erwiesen, wenn die Aufstiegsbeamtinnen und -beamten bzw. deren Dienststellen weit davor die Ausbildung mit den vorgeschriebenen Modulen vorplanen. Das IdF übernimmt diese Planung nicht!
Aufgrund der vielen Ausbildungsbeamtinnen und -beamten der verschiedenen Laufbahnen, die in ganz Deutschland dezentrale Praxismodule machen, sind Kapazitäten zur Aufnahme oft stark begrenzt. Somit kann es leicht vorkommen, dass durch Feuerwehren keine externen Auszubildenden mehr aufgenommen werden können. Wer hier früh dran ist, hat bessere Chancen.
Außerdem müssen die Dienststellen an den Ausbildungseinrichtungen (z.B. Verwaltungsakademie Berlin, Feuerwehrschulen) verbindliche Anmeldungen für die Ausbildung und die vorgesehenen Übernachtungsmöglichkeiten, zumeist verbunden mit Kostenübernahmeerklärungen, abgeben.
Bei der Planung und Terminierung des dezentralen Praxismoduls Vertiefung (Modul 4.1) ist zu berücksichtigen, dass traditionell in der letzten Woche dieses Moduls ein durch den Lehrgang organisiertes Curriculum als Prüfungsvorbereitung an einer Landesfeuerwehrschule stattfindet.


Fahrtkosten
Da während der Ausbildung viele und oft auch auch lange Fahrtstrecken zurückgelegt werden und die Dienststellen bei der Fahrtkostenerstattung an die Vorgaben der jeweiligen Reisekostengesetze gebunden sind, empfiehlt es sich in Abstimmung mit der Dienststelle beispielsweise eine Bahncard zu beschaffen, welche sich bereits nach kurzer Zeit amortisiert. Auch sollten Ansprüche, Verfahren und Ansprechpartner für die Abrechnung von Trennungsgeld und Reisekosten vor Ausbildungsbeginn auf beiden Seiten geklärt werden.


Netzwerken und Mitgliedschaften
Wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit unserem 2. Sprecher. Schon vor Ausbildungsbeginn richten wir gemeinsame E-Mail-Verteiler und WhatsApp-Gruppen ein, in denen angehende Aufstiegsbeamtinnen und -beamte sowie Referendarinnen und Referendare erste Fragen untereinander und mit uns klären können. Somit kann schon vorher ein Netzwerk unter den Mitstreitern aufgebaut werden. Die guten Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass die Mischung aus Referendaren und Aufstiegsbeamten in einer Gruppe ein ganz besonderes und auf allseitigen Zugewinn ausgerichtetes Miteinander ergeben kann und soll.
Als zielführend und wichtig hat sich dabei auch für die Aufstiegsbeamtinnen und -beamten eine Mitgliedschaft in der IG-BRef erwiesen. Bereits in der Einführungswoche besteht die Möglichkeit zum Beitritt in diese Interessengemeinschaft. Mit diesem Beitritt wird ein einmaliger Mitgliedsbeitrag fällig, der jährlich neu festgelegt wird und lediglich die laufenden Kosten (z.B. Internetseite, Geschenke an Dozenten,…) deckt. Eine Mitgliedschaft stärkt die Gemeinschaft der Ausbildungsbeamtinnen und -beamten und deren Interessenvertretung und gewährt den Zugriff auf wertvolle, gesammelte Informationen aus den Vorgängerjahrgängen sowie ein kostenfreies Abonnement der Zeitschrift “Brandschutz” während der Ausbildung.
Weiterhin empfiehlt sich eine Mitgliedschaft in der vfdb, mit der die IG-BRef eine gute Zusammenarbeit pflegt.


Urlaub
Die Planung des Urlaubs erfolgt im Zuge der Rahmenplanung für die Ausbildung in Absprache mit den Aufstigesbeamten und Aufstiegsbeamtinnen sowie den Ausbildungseinrichtungen. Eine frühzeitige Planung ist ratsam.

 

Folgende Informationen und Tipps sollen den Einstieg speziell für Referendarinnen und Referendare erleichtern.

Status und Übergang
Brandreferendarinnen oder Brandreferendare werden zum “Beamten auf Widerruf” ernannt. Dieser Status bleibt während der gesamten Ausbildungszeit bestehen. Die Bindung an den Dienstherren ist dadurch relativ schwach. Referendarinnen und Referendare können ihre Ausbildung zu jedem Zeitpunkt abbrechen.

Mit Bestehen der Laufbahnprüfung endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf und der Titel Brandassessorin oder Brandassessor kann geführt werden. Es besteht keine Übernahmegarantie durch die eigene Dienststelle.
Ein Teil der Dienststellen übernimmt die eigenen Referendarinnen und Referendare ohne weitere Auswahlprüfung. Andere Dienststellen schreiben Stellen für Brandrätinnen und Brandräte aus, auf die sich auch die eigenen Referendarinnen und Referendare bewerben müssen. Manche größere Feuerwehren oder auch Landesfeuerwehrschulen bilden Referendarinnen und Referendare “für den Markt” aus. Hier besteht keine Chance auf Übernahme nach der Ausbildung. Viele kleinere Dienststellen bilden niemals selber für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst aus, suchen aber dennoch fertig ausgebildetes Personal. Nach dem Referendariat wechselt ein nicht unwesentlicher Anteil die Dienststelle.
Aus diesem Grund kommt es im zweiten Jahr der Ausbildung dazu, dass sich viele Referendarinnen und Referendare neu orientieren und Bewerbungen verschicken müssen. Vakante Stellen für frische Absolventinnen und Absolventen werden häufig in den letzten Monaten des Referendariats ausgeschrieben, sodass meistens ein nahtloser Übergang erfolgen kann. Es kann jedoch auch vorkommen, dass sich keine direkte Anschlussverwendung ergibt und einige Monate überbrückt werden müssen. Dazu haben sich in der Vergangenheit Werkfeuerwehren als recht kulant erwiesen und befristete Projektstellen eingerichtet.

In der derzeitigen Situation sind eher zu wenige Brandassessorinnen und Brandassessoren auf dem Markt, so dass jeder der seine Ausbildung erfolgreich beendet hat auch einen Dienstposten als Brandrätin oder Brandrat antreten kann.

Die Anstellung als Brandrätin oder Brandrat erfolgt in der Regel als “Beamter auf Probe”. Dieses Dienstverhältnis hat eine weitaus stärkere Bindung an den Dienstherren als das des “Beamten auf Widerruf” und ist mit einer Probezeit in anderen Berufen zu vergleichen. Lassen sich Beamtinnen und Beamte auf Probe in der Probezeit nichts zu Schulden kommen und bestehen keine gesundheitlichen Probleme, so wird diesen im Anschluss der Status “Beamter auf Lebenszeit” verliehen.


Vergütung, Trennungsgeld und Reisekosten
Während der Ausbildung haben Referendarinnen und Referndare Anspruch auf verschiedenste Leistungen. Für die Gewährung der Leistungen ist meistens das Ausfüllen von Anträgen und Formularen notwendig. Referendarinnen und Referendare sollten sich zu Beginn der Ausbildung das Ausfüllen dieser Formulare erklären lassen und gleich mehrere Anträge empfangen, da sie erfahrungsgemäß für längere Zeit meist nur telefonisch Kontakt zur Dienststelle halten können.

Da sich die Gewährung verschiedener Leistungen zwischen den Dienststellen teils stark unterscheidet, hat die IG-BRef eine Übersicht der verschiedener Dienststellen erstellt. Die Angaben sind ohne Gewähr und werden von uns ständig aktualisiert und erweitert.

Übersicht (PDF)

Im Folgenden werden die wichtigsten Leistungen kurz erklärt:

Gehalt:
Beamte beziehen für ihre Leistung ein Gehalt. Dieses setzt sich u.a. aus Grundgehalt, Ortszuschlag, Vergütungen und Zulagen zusammen. Brandreferendarinnen und Brandreferendare erhalten abweichend davon sogenannte Anwärterbezüge, da sie sich in der Vorbereitungszeit befinden. Die Höhe richtet sich nach dem späteren Eingangsamt (in der Regel A13 bzw. A13z) und dem Familienstand. Die aktuellen Besoldungstabelle unterscheiden sich zwischen den Bundesländern.

Anwärtersonderzuschlag:
Die Zahlung eines sogenannten Anwärtersonderzuschlages ist möglich. Aufgrund der allgemein schwierigen Finanzlage wird dieser Sonderzuschlag derzeit nur an manchen Dienststellen und oft auch nur zu einem gewissen Prozentsatz gewährt. In jedem Fall sollte diesbezüglich beim eigenen Dienstherren nachgefragt werden.

Vermögenswirksame Leistungen (VL):
Beamte erhalten monatlich vermögenswirksame Leistungen. Mögliche Anlagen sind mit dem Dienstherren und der eigenen Bank zu klären. Nach dem Vermögensbildungsgesetz bestehen einige Möglichkeiten, wie z.B. Bausparverträge, Lebensversicherungen oder Aktienfonds, die für vermögenswirksame Leistungen genutzt werden können. Ein kleiner Teil des Gehalt wird vom Dienstherren direkt in diese Anlage gezahlt und dieser stockt den Betrag durch eine Eigenleistung auf.

Dienst zu ungünstigen Zeiten (DUZ):
Für den Dienst zu ungünstigen Zeiten können auf Antrag Zulagen gewährt werden. Die Höhe der Zulagen sowie die anrechnungsfähigen Zeiten richten sich danach, ob der Dienst an Werktagen, Wochenenden oder Feiertagen geleistet wurde. Die zulagefähige Zeiten und die Höhe der Vergütung unterscheiden sich zwischen den Bundesländern. In der Regel händigt die Dienststelle einen entsprechenden Vordruck aus, der auszufüllen ist und am Ende eines Abrechnungszeitraumes von der Ausbildungsstelle abgezeichnet werden muss.

Feuerwehrzulage:
Für den Feuerwehrdienst wird – für Referendarinnen und Referendare nur teilweise – eine sogenannte Feuerwehrzulage gezahlt. Die Gewährung hängt von der Dienststelle ab.

Trennungstagegeld, Trennungsreisegeld, Familienheimfahrten:
Wird eine Beamtin oder ein Beamter z.B. zu Ausbildungszwecken zu einer anderen Dienststelle abgeordnet, hat sie oder er in der Regel Anspruch auf Trennungsentschädigung (Die Hin- und Rückreise zu einem neuen Ausbildungsmodul ist eine Dienstreise). Diese heißt in den ersten vierzehn Tagen “Trennungsreisegeld”, ab dem fünfzehnten Tag “Trennungstagegeld”. Die Regelung dieser Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht. Auch Familienheimfahrten werden teilweise erstattet. Die Anzahl der abrechenbaren Heimfahrten richtet sich nach dem Familienstand und der Dienststelle.

Reisekostenabrechnung:
Die Abrechnung der Reisekostenabrechnung für Heimfahrten erfolgt meist im Zusammenhang mit der Trennungsentschädigung. Einzelne Dienstreisen oder die Hin- und Rückreise zu einem neuen Ausbildungsmodul sind einzeln abzurechnen.

Bahnfahrten:
Für die Fahrt zu auswärtigen Ausbildungsstandorten gibt es, sofern überhaupt die Bahn als Reisemittel gewählt wird, die Möglichkeit über die Dienststelle eine “BahnCard” zu beziehen. Auch hier gibt es Unterschiede zwischen den Dienststellen. Viele Dienststellen verweisen ausdrücklich auf diese Möglichkeit und erstatten auch nur noch die Kosten für so erworbene Fahrkarten. Eine Nachfrage bei der eigenen Dienststelle lohnt sich. Zu bedenken ist allerdings, dass häufig bei der Hin- und Rückreise die komplette eigene Ausrüstung transportiert werden muss, wozu eine Fahrt mit dem eigenen Auto häufig besser geeignet ist.


Versicherungen
Bei Referendarinnen und Referendaren sind einige Besonderheiten in Bezug auf Versicherungen zu beachten.
Prinzipiell sollte bei allen Versicherungen angefragt werden, ob diese für ihre Verträge spezielle Beamtentarife anbieten. Häufig gibt es diese bei Kraftfahrzeugversicherung, aber auch im Bereich der Privathaftpflichtversicherungen. Ein Wechsel in einen Beamtentarif kann sich hier unter Umständen lohnen.

Dienstunfähigkeitsversicherung:
Prinzipiell ergeben sich aus dem Dienstverhältnis des Beamten gegenüber seinem Dienstherren unter anderem Ansprüche auf Versorgung in bestimmten Situationen. Die bekannteste Versorgung ist das Ruhegehalt (“Pension”). Für Referendarinnen und Referendare von besonderer Bedeutung ist die Versorgung im Falle einer Dienstunfähigkeit. Von den verschiedenen Formen eines Beamtenverhältnisses (Beamter auf Widerruf, auf Probe und auf Lebenszeit) ist die des Beamten auf Widerruf die schwächste Bindung zwischen den Parteien. Folglich haben diese Beamtinnen und Beamten auch die geringsten Ansprüche gegenüber ihrem Dienstherren.
Vor allem für den Fall einer Dienstunfähigkeit ist zu beachten:
Versorgungsansprüche des Beamten nach Eintritt eines Dienstunfalles regeln sich nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). Bedeutsam ist das Unfallruhegehalt, welches bei lebensgefährlichen Diensthandlungen für den Fall der dauernden Dienstunfähigkeit sogar erhöht ist. Problematisch stellt sich die Situation für den Beamten auf Widerruf dar, denn zur Gewährung des Unfallruhegehaltes muss der Beamte in den Ruhestand getreten sein. In den Ruhestand versetzt werden können nur Beamte auf Lebenszeit bzw. u.U. Beamte auf Probe. Da Referendarinnen und Referendare nur Beamte auf Widerruf sind, wird ihnen auch kein Unfallruhegehalt gewährt. Der Eintritt der Dienstunfähigkeit ohne Möglichkeit des Ruhestands führt zur zwingenden Entlassung der Beamtin oder des Beamten. Somit besteht eine Versorgungslücke, die nur durch private Vorsorge geschlossen werden kann. Eine mögliche Lösung für dieses Problem ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die es auch in Verbindung mit einer Kapital- oder Risikolebensversicherung gibt. Prinzipiell ist bei der Angebotserstellung wichtig, dass es sich vom Inhalt her um eine Absicherung der Feuerwehrdienstunfähigkeit handelt. Ansonsten kann es passieren, dass die Leistung mit der Begründung verweigert wird, dass zwar kein Feuerwehrdienst mehr geleisten, wohl aber im “erlernten” Beruf als Ingenieur, Chemiker o.ä. gearbeitet werden kann.

Krankenversicherung:
Beamte sind nicht krankenversicherungspflichtig, d.h. sie können ihre Absicherung für den Krankheitsfall nach eigenem Ermessen regeln.
Einige Ausbildungsdienststellen gewähren freie Heilfürsorge während der Ausbildung und teilweise auch während der sich anschließenden Probezeit. In ganz wenigen Fällen besteht die freie Heilfürsorge für alle Beamten der Dienststelle bis zur Pensionierung. Die anfallenden Kosten im Falle einer Heilbehandlung übernimmt somit der Arbeitgeber komplett.
Im Falle der freien Heilfürsorge sollte unbedingt eine sogenannte “Anwartschaft” abgeschlossen werden. Für einen späteren Übergang in die private Krankenversicherung erwirbt man das Recht, einen bestimmten Tarif bei einem Anbieter zu Konditionen abzuschließen, die bereits bei Abschluss der Anwartschaft festgelegt werden. Es handelt sich de facto um eine Art Option. Dadurch ist auch gesichert, dass bei Dienstunfähigkeit die Übernahme in eine private Krankenversicherung ohne Risikozuschlag oder Ausschluss von Krankheiten oder Verletzungen möglich ist.
In den meisten Fällen wird keine freie Heilfürsorge gewährt. Dann hat die Beamtin oder der Beamte gegenüber dem eigenen Dienstherren Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall. Der Umfang des Beihilfeanspruchs richtet sich u.a. nach dem Bundesland. Einzelheiten teilt der Dienstherr mit. Im Krankheitsfalle oder im Falle einer Heilbehandlung (ambulant oder stationär) werden Leistungen in der Regel vom Arzt bei der oder dem Behandelten direkt abgerechnet. Diese Rechnung sind dann beim Dienstherren einzureihen und dieser erstattet, je nach Beihilfeanspruch, 50% oder mehr von diesem Betrag. Für die anderen 50% (oder weniger) muss zunächst selbst aufgekommen werden. Die privaten Krankenversicherungen versichern genau diesen Eigenanteil der Kosten und sind in der Regel für Beamtinnen und Beamte billiger als für andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, da sie bei Beamtinnen und Beamten nur die Hälfte der Krankheitskosten tragen müssen. Verschiedene Anbieter privater Krankenversicherungen bieten für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf Ausbildungstarife (Höhe je nach Beihilfeanspruch und Versicherungsgesellschaft) an. Ein Vorteil liegt darin, dass die Versicherung automatisch mit dem Ausbildungsverhältnis endet und eine neue Versicherung (leider dann mit höherem Eintrittsalter) abgeschlossen werden kann. Dies ist dann ein Vorteil, wenn die ausgewählte Versicherung nicht den eigenen Vorstellungen entspricht.
Es besteht auch die Möglichkeit freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden. Allerdings gilt hier in der Regel der Satz für Versicherte, die die Beitragsbemessungsgrenze überschritten haben. Weiterhin kann es interessant sein, ob Kinder vorhanden sind und ob der Lebenspartner berufstätig ist. Aufgrund der diversen möglichen Konstellationen muss sich jeder seiner Situation entsprechend individuell informieren. Da es bei den Beiträgen u.U. große Unterschiede gibt, lohnt sich ein gründlicher Vergleich. Es gibt jedoch auch ärztliche Leistungen, die nicht in vollem Umfang beihilfefähig sind und auch nicht von den Krankenversicherungen getragen werden. Dies sind z.B. Kosten für Zahnersatz, orthopädische Hilfen usw.. Doch auch gegen diesen Restanteil kann man sich bei den Krankenversicherern durch einen Zusatztarif versichern.


Urlaub
Die Planung des Urlaubs erfolgt im Zuge der Rahmenplanung für die Ausbildung in Absprache mit den Brandreferendaren und Brandreferendarinnen sowie den Ausbildungseinrichtungen. Eine frühzeitige Planung ist ratsam.


Netzwerken und Mitgliedschaft

Wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit unserem 2. Sprecher. Schon vor Ausbildungsbeginn richten wir gemeinsame E-Mail-Verteiler und WhatsApp-Gruppen ein, in denen angehende Aufstiegsbeamtinnen und -beamte sowie Referendarinnen und Referendare erste Fragen untereinander und mit uns klären können. Somit kann schon vorher ein Netzwerk unter den Mitstreitern aufgebaut werden. Die guten Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass die Mischung aus Referendaren und Aufstiegsbeamten in einer Gruppe ein ganz besonderes und auf allseitigen Zugewinn ausgerichtetem Miteinander ergeben kann uns soll.

Als zielführend und wichtig hat sich dabei für Referendarinnen und Referendare eine Mitgliedschaft in der IG-BRef erwiesen.
Bereits in der Einführungswoche besteht die Möglichkeit zum Beitritt in unsere Interessengemeinschaft. Mit diesem Beitritt wird ein einmaliger Mitgliedsbeitrag fällig, der jährlich neu festgelegt wird und lediglich die laufenden Kosten (z.B. Internetseite, Geschenke an Dozenten,…) deckt. Eine Mitgliedschaft stärkt die Gemeinschaft der Ausbildungsbeamtinnen und -beamten und deren Interessenvertretung und gewährt den Zugriff auf wertvolle gesammelte Informationen aus den Vorgängerjahrgängen sowie ein kostenfreies Abonnement der Zeitschrift “Brandschutz” während der Ausbildung.

Weiterhin empfiehlt sich eine Mitgliedschaft in der vfdb, mit der die IG-BRef eine gute Zusammenarbeit pflegt.


Steuererklärung
Auch Referendarinnen und Referendare haben Steuerabzüge bei Ihren Einkünften. Die Anfertigung einer Steuererklärung ist ratsam. Dazu sollte man während der Ausbildung für alles was dienstlich gebraucht wird beim Kauf eine Quittung ausstellen lassen. Am Ende des Jahres kommt erfahrungsgemäß einiges zusammen, das als Werbungskosten abgesetzen werden kann. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Schreibmaterial und Büroartikel
  • Fahrkarten
  • Büromaschinen
  • Kosten für die Bewerbung als Referendarin/Referendar
  • alle dienstlichen Telefonate vom Privatapparat (z.B. über Einzelverbindungsnachweis)
  • Kontoführungsgebühren
  • Fachbücher und Fachzeitschriften, Ausbildungsmaterial
  • Berufskleidung und deren Reinigung auf eigene Kosten, aufgrund häufiger Abwesenheit von der eigenen Dienststelle

Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang, alle dienstlichen Fahrten (Dienstgänge, Dienstreisen etc.), alle Fahrten von der “Wohnung” zur “Arbeitsstätte”, also auch die Fahrten von z.B. Feuerwache 1 zur Feuerwache 2, an einem Ausbildungsstandort, sowie alle Familienheimfahrten (steuerlich sind hiervon mehr absetzbar als vom Dienstherren ersetzt werden) zu dokumentieren und bei der Steuererklärung geltend zu machen. Mehraufwendungen für Verpflegung etc. können im Rahmen der “doppelten Haushaltsführung” geltend gemacht werden.


Dienstbekleidung
Beim Einkleiden durch die Ausbildungsdienststelle ist darauf zu achten, dass man möglichst genug Arbeitshosen, Hemden, T-Shirts, Uniformen und Stiefel bekommt, da man viel Dienst versieht und die Reinigungsmöglichkeiten in der Regel beschränkt sind. Mit der jeweiligen Ausbildungsstelle sollte frühzeitig abgeklärt werden, ob dort Uniformen gereinigt werden können und wie lange diese Reinigung in Anspruch nimmt. Für die Pflege und Wartung der Ausrüstung ist der Referendar selbst verantwortlich.


Planung der einzelnen Ausbildungsmodule
Bei Referendarinnen und Referendaren wird die Ausbildung von der einstellenden Dienststelle übernommen. Teilweise gibt es Mitsprachemöglichkeiten, wo die dezentralen Praxismodule abgeleistet werden können. Aufgrund der vielen Ausbildungsbeamten der verschiedenen Laufbahnen, die in ganz Deutschland dezentrale Praxismodule absolvieren, sind Kapazitäten zur Aufnahme oft stark begrenzt. Somit kann es leicht vorkommen, dass durch Feuerwehren keine externen Auszubildenden mehr aufgenommen werden können. Eine völlig freie Auswahl ist somit nicht möglich.
Das Praxismodul Vertiefung (Modul 4.1) kann dafür meist sehr frei gestaltet werden. Es ist zu berücksichtigen, dass traditionell in der letzten Woche dieses Moduls ein durch den Lehrgang organisiertes Curriculum als Prüfungsvorbereitung an einer Landesfeuerwehrschule stattfindet.

 

Lage der Ausbildungsorte
Das zweijärige Referendariat bzw. der einjährige Aufstieg ist gleichzeitig mit viel Reisetätigkeit verbunden. Auf der Karte sind die Standorte für die zentralen Ausbildungsmodule dargestellt. Die Referendare und Referendarinnen durchlaufen dabei alle Ausbildungsstätten, während die Aufsteiger und Aufsteigerinnen nur die Ausbildungsorte des zweiten Jahres bereisen. Den genauen Ablauf und Inhalt der Ausbildung findet ihr hier.

Gewinnung von geeigneten Bewerbern

2019 führte die IG-BRef eine Umfrage durch die sich mit Bewerbungen für das Referendariat beschäftigten. Dabei ist eine Ausarbeitung enstanden sowie eine Präsentation die im Rahmen der vfdb-Tagung vorgestellt wurde und interessante Fakten für Interessenten und Interessentinnen enthält.

Fakten zur Bewerbung

Durchschnittlich erhält zwischen jedem vierten und fünften Bewerber bzw. Bewerberin eine Zusage für das Brandreferendariat.

Jährlich suchen ca. 14 verschiedene Behörden Bewerber und Bewerberinnen für das Brandreferendariat. Im Schnitt werden dabei 25 Stellen ausgeschrieben.

WP2Social Auto Publish Powered By : XYZScripts.com
Facebook