Anfang Juni ist zum 04.06.2021 die neue „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes“ (VAP 2.2-Feu) in Kraft getreten. Ziel der Novellierung war es, die Ausbildung an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Ein wesentlicher Faktor hierbei war die ständig steigende Zahl der Auszubildenden.
Durch die veränderten Rahmenbedingungen seit Inkrafttreten der letzten Verordnung war nunmehr eine komplette Neufassung erforderlich. Hierdurch ergeben sich für die Jahrgänge, die ab 2022 starten, deutliche Veränderungen gegenüber den bisherigen Ausbildungsinhalten und -abläufen. Auch wir als IG-BRef haben uns im Zuge der Erarbeitung eingebracht und unsere Standpunkte in einem Positionspapier dargelegt.
Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen der Ausbildung erläutert:
Bisher war für den Starttermin einmal jährlich der 01.04 vorgesehen. Zukünftig gibt es zwei Starttermine pro Jahr. Der Termin im April wird dabei um einen weiteren Starttermin am 01.10 jeden Jahres ergänzt. Durch einen zweiten Lehrgangsstart jährlich sollen die Lehrgangsgrößen, von mittlerweile ca. 70 Auszubildenden im 2. Jahr, wieder verringert werden. Die Dauer der Grundausbildung wurde angepasst und dauert nun statt 25 Wochen, 22 Wochen. In diesem Zuge gibt es auch eine Veränderung bei der rettungsdienstlichen Qualifikation: zukünftig durchlaufen die Brandreferendare und Brandreferendarinnen die Ausbildung zum Rettungshelfer NRW, inklusive des 80-stündigen Rettungswachenpraktikums. Hierdurch können in der Zukunft praktische Einblicke in die Tätigkeiten des Rettungsdienstes gewonnen werden, welche zuvor in der theoretischen Rettungssanitäterausbildung nicht möglich waren. Insgesamt erfolgt im gesamten ersten Ausbildungsjahr nun die Qualifikation zum Verbandsführer (Führungsstufe C nach FwDV 100), statt wie bisher nur zum Zugführer (Führungsstufe B). Die Zugführerprüfung als Zulassungsvoraussetzung für das 2. Ausbildungsjahr entfällt ersatzlos. Eine wesentliche Veränderung des zweiten Jahres stellt die Erarbeitung der Facharbeit dar. Die Facharbeit wird nun im Verlaufe des gesamten zweiten Jahres geschrieben, bisher waren hierfür nur drei Monate vorgesehen. Des Weiteren unterstützt die Ausbildungsleitung fortab methodisch und fachlich bei Erstellung der Facharbeit. Außerdem ist die Facharbeit in Zukunft Bestandteil der Laufbahnprüfung in Form einer Verteidigung der Arbeit. Inhaltlich sieht der neue Ausbildungsverlauf ergänzend die Vermittlung von Inhalten zum europäischen Katastrophenschutzmechanismus vor. Die nachfolgende Darstellung listet noch einmal zusammenfassend die wesentlichen Änderungen auf:
VAP alt (bis 2022) |
VAP neu (ab 2022) |
Start zum 01.04 | Start zum 01.04 und 01.10 |
Grundausbildung 25 Wochen | Grundausbildung 22 Wochen |
Rettungssanitäter-Theorie | Rettungshelferausbildung (RH-NRW) |
Qualifikation bis zum Zugführer im 1. Jahr | Qualifikation bis zum Verbandsführer im 1. Jahr |
Zulassungsprüfung für das 2. Jahr | Wechsel ins 2. Jahr ohne Prüfung |
Facharbeit über 3 Monate | Facharbeit über das gesamte 2. Jahr |
Den genauen Ablauf sowie die Inhalte der einzelnen Ausbildungsabschnitte könnt Ihr außerdem hier unserer Website entnehmen.